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Häufig gestellte Fragen

Wie verbindlich sind der Ziel- und der Massnahmenteil des Richtplans für die Regionen und Gemeinden?

Der kantonale Richtplan wird durch den Beschluss des Regierungsrats für die Behörden des Kantons, der Regionen und der Gemeinden verbindlich. Durch die Genehmigung durch den Bundesrat wird er auch für die Behörden des Bundes und der Nachbarkantone verbindlich.

Setzt der Kanton seine Mittel in Zukunft nur noch in den Zentren gemäss der Zentralitätsstruktur ein?

Die Entwicklung soll verstärkt auf die Zentren ausgerichtet werden. Der Kanton braucht starke, wettbewerbsfähige Zentren, um auch für die wirtschaftlich schwächeren Gebiete unterstützen zu können. Die Mittel des Kantons sollen tatsächlich gezielter eingesetzt werden, jedoch nicht ausschliesslich in den Zentren – auch die ländlichen Gebiete sollen in ihren Stärken gefördert werden (siehe Leitsatz 5).

Welche Auswirkungen hat der Richtplan auf die Entwicklungsmöglichkeiten ländlicher Regionen und Gemeinden?

Der Kanton kann nicht in allen Teilen wettbewerbsfähig sein. Wettbewerbsfähig ist er vorab mit starken kantonalen Zentren und zugehörigen attraktiven, intakten Landschaftsräumen. Der ländliche Raum soll über zwei Stossrichtungen gefördert werden:

  1. über eine Konzentration der Wirtschaftskräfte auf starke regionale Zentren
  2. über die Unterstützung der Landwirtschaft als Garant für die Pflege attraktiver, intakter Kulturlandschaften


Was haben die Festlegungen zur Zentralitätsstruktur für Auswirkungen auf Gemeinden im ländlichen Raum mit zentralen Funktionen?

Es braucht starke regionale Zentren, um die dezentrale Siedlungsstruktur aufrecht zu halten und längerfristig die regionale Grundausstattung mit zentralen Funktionen und die Anbindung ans nationale Infrastrukturnetz zu gewährleisten.

Wie geht der Richtplan mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft (Strukturwandel, Ökobeiträge, FFF) um?

Die Landwirtschaft ist ein eigenständiger Politikbereich, zuständig dafür ist die Volkswirtschaftsdirektion. Die Verknüpfung der Politikbereiche Landwirtschaft und Raumordnung erfolgt über den kantonalen Richtplan.

Welche Auswirkungen hat die kantonale Richtplanung auf die Arbeitsprogramme der Regionen?

Die Regionen (Regionalkonferenzen und Planungsregionen) werden mit dem kantonalen Richtplan und der Erarbeitung der Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte RGSK gestärkt. Der Richtplan gibt Vorgaben für die Erarbeitung der RGSK

Warum hat der Richtplan keine Richtplan-Gesamtkarte?

Der kantonale Richtplan umfasst mehr richtungsweisende Festlegungen ("Spielregeln", Anweisungen für das weitere Vorgehen etc.) als Abstimmungsanweisungen (räumlich konkrete Festlegungen). Ein wichtiges Merkmal ist auch die Stufengerechtigkeit: Der kantonale Richtplan soll nur die kantonalen Interessen regeln. In vielen Fällen ist es nicht stufengerecht, aus kantonaler Sicht präzise räumliche Vorgaben zu machen.

Dort wo sich der Richtplan räumlich konkret äussern muss, macht er dies auch (z.B. Streusiedlungsgebiet, ESP-Standorte etc.). Dort enthält der Richtplan eine Reihe von thematischen Karten, welche durch Verweise mit dem Text verbunden sind. Diese Inhalte werden im Richtplan-Informationssystem im Internet dargestellt, das die räumlich konkretisierbaren Richtplaninhalte mit weiteren geografischen Grundlagen kombiniert.

Sind die Massnahmen finanzierbar? Welche Mittel werden bereitgestellt?

Der Richtplan soll nur Massnahmen enthalten, die personell und finanziell auch umgesetzt werden können. Die Verknüpfung mit den Finanzen ist ein zentrales Element seiner Umsetzungs- und Wirkungsorientierung. Für die Umsetzung des Richtplans werden keine zusätzlichen Finanzmittel verfügbar. Er soll primär dazu dienen, die verfügbaren Mittel effizienter und zielgerichteter einzusetzen.

Schafft der Richtplan neues Recht oder löst er Gesetzesänderungen aus?

Er schafft kein neues Recht, aber neue Normen. Er kann Auslöser für die Überprüfung von Gesetzen sein.


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