Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte
Mit den Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepten RGSK sollen Gesamtverkehrs- und Siedlungsentwicklung auf Stufe Region mittel- bis langfristig abgestimmt werden.
Grundlage für die Erarbeitung der RGSK ist die vom Berner Volk am 17. 6. 2007 angenommene •Strategie für Agglomerationen und Regionale Zusammenarbeit SARZ, welche u.a. die Bildung von •Regionalkonferenzen vorsieht.
Die RGSK werden seit Sommer 2009 in ihrer ersten Generation erarbeitet. Sie bauen auf den bestehenden •Agglomerationsprogrammen Siedlung und Verkehr auf. Für die Erarbeitung der RGSK ist die entsprechende Regionalkonferenz zuständig. Besteht noch keine Regionalkonferenz, dann liegt die Federführung der Erarbeitung beim Kanton, wobei dieser die Planungs- und Bergregionen beizieht. Der Kanton stellt für die Erarbeitung der RGSK ein Handbuch zur Verfügung und legt die Vorgaben verbindlich fest.
Nach der öffentlichen Mitwirkung der RGSK in der 2. Hälfte 2010 und der danach erfolgten Anpassungen, wurden die RGSK per Mitte 2011 beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht.
Der Kanton hat die RGSK vorgeprüft und gleichzeitig die kantonale Synthese RGSK gemacht. Die RGSK werden nun nochmals überarbeitet, bevor sie Mitte Jahr beim Kanton zur Genehmigung, respektive beim Bund als Agglomerationsprogramme der 2. Generation eingereicht werden.
Aktuelle Dokumente, die einzelnen Etappen sowie die wichtigsten Meilensteinen sind in der Übersicht aufgeführt. Sie finden die Organisation und die Ansprechpersonen beim Kanton, die Kommunikation sowie die FAQ ebenfalls auf dieser Seite.
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RGSK-News September 2010 (PDF, 31 KB, 1 Seite)
Erarbeitung im Vierjahresrhythmus
Die RGSK werden in einem Vierjahresrhythmus erarbeitet und umgesetzt. Sie bauen auf den Agglomerationsprogrammen Verkehr+Siedlung auf und werden als Teil der regionalen Richtpläne gemäss BauG Art. 98a rechtlich verankert. Ihr Perimeter entspricht den Regionen der Regionalkonferenzen. Mit dem RGSK erhalten die Regionen ein koordinierendes Planungsinstrument für die Bereiche Siedlung und Verkehr.
Grundlage für ein RGSK sind räumlich differenzierte Szenarien zur Bevölkerungs- und Verkehrsentwicklung. Aus dem Vergleich dieser Szenarien mit der vorhandenen Infrastruktur ergibt sich der Handlungsbedarf. Daraus werden Massnahmen abgeleitet und deren Auswirkungen und Kosten aufgezeigt. Die Massnahmen sind für die nächste Vierjahresperiode zu priorisieren. Der Kanton beurteilt die RGSK auf ihre Genehmigungsfähigkeit und priorisiert die beantragten Projekte in einem Synthesebericht. Die Umsetzung erfolgt danach stufengerecht.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Einordnung der RGSK in die kantonalen Planungs- und Finanzierungsinstrumente
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