Kantonale Vorgaben an die RGSK
Die kantonalen Vorgaben legen die inhaltlichen Rahmenbedingungen für die RGSK fest. Sie beruhen auf Kriterien, Planungsgrundsätzen und konkreten Planungen des Kantons zur Verkehrsinfrastruktur und zur Siedlungsentwicklung.
Sie sind aufgeteilt in einen allgemeinen Teil (welcher für alle Regionen gilt) sowie in einen regionsspezifischen Teil. Sie umfassen jeweils drei Kategorien: Rahmenbedingungen, Vollzugsaufträge, Prüfaufträge. Die Regionen werden aufgefordert, Aufträge auszuführen oder zu prüfen. Es handelt sich dabei um die folgenden Themen:
Siedlung:
- Zentrum 4. Stufe
- Siedlungsbegrenzungslinien
- Wohnschwerpunkte
- Arbeitsschwerpunkte
- Vorranggebiete von Natur und Landschaft
- weitere regionsspezifische Themen (bsp. VIV)
Verkehr:
- Verkehrsinfrastrukturen (öV, Strasse) und verkehrsrelevante Infrastrukturen (öV, Strasse)
- Mittel-, bis langfristige Entwicklung des öV-Angebots
- Massnahmen zu Fuss-/Veloverkehr, kombinierte Mobilität
Definitive Vorgaben des Kantons
•Vorgaben Bern-Mittelland (PDF, 868 KB, 67 Seiten)
•Vorgaben Biel/Bienne-Seeland-Jura bernois (PDF, 788 KB, 64 Seiten)
•Vorgaben Emmental (PDF, 833 KB, 63 Seiten)
•Vorgaben Oberaargau (PDF, 779 KB, 61 Seiten)
•Vorgaben Oberland-Ost (PDF, 787 KB, 62 Seiten)
•Vorgaben Thun-Oberland-West (PDF, 866 KB, 63 Seiten)
Vorgaben für Park+Ride
Zum Thema Park+Ride (P+R) erteilt der Kanton spezifische Vorgaben:
•Vorgaben P+R (ZIP, 7.8 MB)
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Orts- und Regionalplanung
Nydeggasse 11/13
3011 Bern
Tel. 031 633 73 20
Fax 031 633 73 21
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