Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ist zuständig für die kantonale Raumentwicklung, übt die Aufsicht über die regionale und kommunale Raumplanung aus und erteilt Bewilligungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Es genehmigt kommunale Erlasse und Planungen und hat die Aufsicht über die Gemeindefinanzen. Stark engagiert sich das AGR auch in der Aus- und Weiterbildung des Gemeindepersonals und der Beratung der Gemeinden. Das AGR befasst sich zudem intensiv mit Gemeindereformen. Die interkommunale Zusammenarbeit und Zusammenschlüsse (Fusionen) von Gemeinden stellen einen wichtigen Bestandteil dar. Das AGR nimmt in diesem Zusammenhang die Beratung, Unterstützung und Begleitung der Gemeinden wahr. |