Rund 75 % der Schweizer Bevölkerung leben in den Städten und Agglomerationen. Im Kanton Bern beträgt der Anteil rund 62 % der Bevölkerung. Von den städtischen Zentren gehen wichtige wirtschaftliche, gesellschaftliche, kulturelle und politische Impulse aus. Der Urbanisierungsprozess übt aber zunehmend Druck auf die städtischen Gebiete aus und bringt verschiedene Nachteile mit sich, etwa eine erhöhte Verkehrs- und Umweltbelastung, soziale Probleme und eine schwierige öffentliche Finanzlage. Diese Probleme beeinträchtigen die wirtschaftliche Attraktivität der Städte und die Lebensqualität ihrer Bevölkerung. Die Städte können nicht alle Schwierigkeiten im Alleingang lösen. Viele Herausforderungen übersteigen die Möglichkeiten und Kompetenzen der Städte und Agglomerationen. Deshalb braucht es sowohl seitens der Kantone wie des Bundes gezielte Massnahmen und Strategien zugunsten der Agglomerationen, um diese Räume als Wachstumsmotoren zu erhalten.
Mit neuen Herausforderungen sehen sich nebst den urbanen auch die ländliche(re)n Räume konfrontiert. Hier besteht – wie in den Städten und Agglomerationen – über die Gemeindegrenzen hinweg ebenfalls Koordinations- und Kooperationsbedarf, um langfristig sachgerechte und tragbare und zweckmässige Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Die Strategien von Bund und Kanton sind daher zu einer eigentlichen Agglomerations- und Regionalpolitik zu verdichten.
Agglomerationspolitik im Kanton Bern
Das Projekt "Agglomerationsstrategie Kanton Bern" wurde Ende 2001 lanciert. Die inhaltlichen Ziele der Agglomerationsstrategie wurden vom Regierungsrat zu Beginn der Arbeiten festgelegt und gelten unverändert:
- Die Städte und Agglomerationen werden als spezifischer Wirtschafts- und Lebensraum wahrgenommen und ihre besonderen Bedürfnisse werden im Rahmen der Tätigkeiten des Kantons und des Bundes berücksichtigt.
- Die Stärken und Entwicklungspotenziale der urbanen Regionen im Kanton Bern sind durch konzertierte Massnahmen und geeignete Zusammenarbeitsformen zu fördern und zu unterstützen.
- Der Kanton setzt sich im Rahmen der Arbeiten auf Stufe Bund und Kantone aktiv für die Interessen der Zentren und Agglomerationen ein.
Diese Zielsetzungen stützen sich auf den kantonalen Richtplan, welcher die Grundlage und zugleich einen Rahmen für die Agglomerationsentwicklung vorgibt. Von Anfang an wurden die Projektarbeiten auch regional verankert und in den Agglomerationen Bern, Biel, Thun, Langenthal, Burgdorf, Interlaken und Lyss/Aarberg spezielle Projektorganisationen eingesetzt, die verschiedene vom Kanton vorgegebene Themen sowie selbst ausgewählte Bereiche bearbeitet und unterschiedliche Lösungsvorschläge für die regionale – stärker institutionalisierte - Zusammenarbeit unter den Gemeinden entwickelt haben.
Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit SARZ
Das Regionalkonferenzmodell ist das Kernstück der Strategie für Agglomerationen und regionale Zusammenarbeit (SARZ). Mit der Umsetzung der Strategie will der Kanton die Zusammenarbeit der Gemeinden in wichtigen regionalen Fragen vereinfachen, verbindlicher und demokratischer auszugestalten. Ziel ist es, die Agglomerationen als Wachstumsmotoren zu stärken, ohne den ländlichen Raum zu vernachlässigen. Die vorgesehenen sechs Regionalkonferenzen stellen sicher, dass die Gemeinden in wichtigen regionalen Fragen gemeinsam, rasch und verbindlich entscheiden können. Mit der von den Stimmberechtigten des Kantons Bern am 17. Juni 2007 angenommenen Ergänzung Kantonsverfassung (neuer Art. 110a) und Änderungen des Gemeindegesetzes sowie weiterer Erlasse wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von sechs Regionalkonferenzen im Kanton Bern geschaffen. Die Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen sind zusammen mit den erforderlichen Verordnungen am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Am 1. Juli 2008 hat die Regionalkonferenz Oberland-Ost als erste Regionalkonferenz ihre Tätigkeit aufgenommen.
Bisherige Meilensteine
- Kenntnisnahme des Strategieberichts durch GR 13. September 2005
- Beratung + Verabschiedung Umsetzungsvorlage durch GR 23. Januar 2007 (1. Lesung) 20. März 2007 (2. Lesung)
- Kantonale Abstimmung über die Umsetzungsvorlage 17. Juni 2007
- Vernehmlassung zu Ausführungsverordnungen18. Juni – 3. Sept. 2007
- Genehmigung Ausführungsverordnungen durch RR Oktober 2007
- Inkrafttreten neue Bestimmungen 1. Januar 2008
Auskünfte
Christoph Miesch, Vorsteher Amt für Gemeinden und Raumordnung, christoph.miesch@jgk.be.ch, Tel. 031 633 77 32
Katalin Hunyady, Stabsjuristin, katalin.hunyady@jgk.be.ch,Tel. 031 633 77 46
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