Die Abteilung Gemeinden unterstützt die öffentlich-rechtlichen Körperschaften in der effizienten Aufgabenerfüllung. Dies durch Beratung und Aufsicht, Aus- und Weiterbildung und Information in den Bereichen Gemeinderecht, Gemeindereformen, Gemeindeorganisation und Gemeindefinanzen. Sie ist zudem Anlaufstelle für nicht direktionsspezifische Gemeindeanliegen und befasst sich koordinierend mit dem Verhältnis Kanton - Gemeinden.
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