Die Aufgaben der Raumplanung werden von der Abteilung Orts- und Regionalplanung und von der Abteilung Kantonsplanung wahrgenommen.
Die Hauptaufgaben:
- Wir fördern die nachhaltige räumliche Entwicklung, indem wir geeignete Grundlagen und Instrumente bereitstellen, Planungs- und Umsetzungsprozesse führen und für eine sorgfältige Interessenabwägung sorgen.
- Wir unterstützen die Gemeinden und Regionen in der Raumordnung und orientieren uns dabei am kantonalen Richtplan.
- Wir erkennen Probleme und Entwicklungen rechtzeitig, gehen sie proaktiv an und setzen Prioritäten.
Über den Stand der Raumplanung gibt der Raumplanungsbericht 2006 des Regierungsrats an den Grossen Rat Auskunft: » Raumplanungsbericht `06 (PDF, 394 Kb)
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