Willkommen bei den Betreibungs- und Konkursämtern des Kantons Bern.
Die Betreibungs- und Konkursämter sowie ihre Dienststellen besorgen die Aufgaben, welche das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) den Kantonen überträgt. Das bedeutet, dass eine Person das Geld, welches ihr eine andere schuldet, nicht auf eigene Faust eintreiben muss oder darf. Vielmehr wendet sie sich an das Betreibungs- und Konkursamt, das dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zustellt. Wehrt sich der Schuldner gegen diesen ohne Erfolg, müssen die Betreibungsämter darauf versuchen, dem Schuldner so viel von seinem Vermögen oder Einkommen wegzunehmen, dass dieser noch in Anstand weiter leben kann. Gleichzeitig achten sie aber auch darauf, dass die Gläubiger möglichst zu ihrem Geld kommen.
Unter gewissen Voraussetzungen fällt ein Schuldner in den Konkurs. Das bedeutet, dass das zuständige Konkursamt alles Vermögen verwerten muss, das der Betreffende besitzt und nicht zu seiner Weiterexistenz benötigt. Das Ergebnis verteilt das Konkursamt an die Gläubiger.
In allen diesen Verfahren müssen die Betreibungs- und Konkursämter mit den vielfältigsten Institutionen zusammenarbeiten wie z.B. den Grundbuchämtern, dem beco, den Steuerbehörden, den Gerichten, den Gemeinden und natürlich den Betroffenen. Dabei erleben sie manchmal Lustiges, häufig aber auch Belastendes. Sie sehen: Eine spannende Aufgabe! Treten Sie deshalb ein und lernen Sie uns näher kennen!
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