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Grundbuchämter
 
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Herzlich willkommen bei der bernischen Grundbuchführung!

Im Kanton Bern beschäftigen sich fünf regionale Grundbuchämter (mit zwei Dienststellen) mit der heute vollständig elektronischen Führung des Grundbuchs für über 600'000 Grundstücke.

Das Grundbuch ist ein Verzeichnis der Grundstücke und der an diesen bestehenden dinglichen Rechten (Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte usw.). Soweit gesetzlich vorgesehen können im Grundbuch u.a. persönliche Rechte (Mietverträge, Vorkaufsrechte usw.) und Einschränkungen des Verfügungsrechtes (Konkurserkenntnisse, Veräusserungsbeschränkung nach dem Recht der beruflichen Vorsorge usw.) zum Ausdruck gebracht werden. Aus dem Grundbuch ist auch die Beschreibung eines Grundstücks (Adresse, Bodenbedeckung usw.) ersichtlich.

Jedermann ist berechtigt, die Eigentums-, Dienstbarkeits- und Grundlastverhältnisse eines bestimmten Grundstückes zu erfragen. Für eine weitere Einsichtnahme ins Grundbuch muss ein rechtlich schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden. Ohne Interessennachweis kann daher grundsätzlich nur dem Grundeigentümer oder der Grundeigentümerin selber ein vollständiger Grundbuchauszug ausgestellt werden.

Die Grundbuchämter sind erstinstanzliche Veranlagungsbehörden für die Handänderungssteuern. Pro Jahr werden kantonsweit über 100 Millionen Franken an solchen Steuern eingenommen.

Das Grundbuch schafft die für ein günstiges Investitionsklima im Immobilienbereich unerlässliche Rechtssicherheit und ermöglicht die Mobilisierung des Bodenwertes (Kredit- und Hypothekargeschäft). Eine qualitativ hochstehende Grundbuchführung ist deshalb ein wichtiger Pfeiler einer gesunden Volkswirtschaft. Für eine dauerhafte Werterhaltung muss das Grundbuch von ungesetzlichen, abgelaufenen und überflüssigen Einschreibungen befreit werden. Die systematische Grundbuchbereinigung, mit der Prüfung sämtlicher Einschreibungen und der Entfernung von bedeutungslosen Rechten, wird im Kanton Bern gross geschrieben, damit die notwendige Rechtssicherheit auch auf lange Sicht gewährleistet ist.

Nicht zur Grundbuchführung gehört die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften. Sie obliegt den freiberuflich tätigen bernischen Notarinnen und Notaren. Ebenso wird auch die amtliche Vermessung nicht von den Grundbuchämtern besorgt. Dafür sind die Nachführungsgeometer oder die Nachführungsgeometerinnen zuständig. Sie sind daher auch im Besitz der aktuellen Grundbuchpläne.