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Kantonales Jugendamt
 
Aufgaben

Die Kantonale Jugendkommission (KJK) ist die Plattform der öffentlichen und privaten Stellen der Jugendförderung und des Jugendschutzes im Kanton. Seit 1988 stellt die KJK zusammen mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) die Koordination der Jugendhilfe nach Art 317 ZGB sicher. Die KJK verfügt über einen Förderungskredit.

Die KJK legt in ihrer Broschüre "Leitbild(er) Jugendpolitik BE" (2000) dar, was zur Umsetzung der für die junge Generation wichtigen Verfassungsbestimmungen nötig ist. Im Leitfaden "Mitwirken und Teilhaben" (2001) macht sie Anregungen zur Mitwirkung der jungen Generation. Die Anleitung "Jugendbeauftragte/Jugendbeauftragter" (2002) enthält Hinweise und Ermutigungen für diese wichtige Funktion in den Gemeinden. Mit regionalen Jugendforen schafft die KJK Möglichkeiten für den regelmässigen Austausch über die Gemeindegrenzen hinweg und seit 2003 zeichnet sie verantwortlich für die Berner Jugend-Grossrat-Tage.

Der Kantonalen Jugendkommission ist ein Sekretariat zugeordnet. Es ist Anlaufstelle für alle Anliegen, beantwortet Fragen zur Jugendpolitik, berät in allen Belangen der Jugendförderung, begleitet Projekte, vermittelt Adressen und koordiniert auf allen Ebenen.


Weitere Informationen
Artikel 317 ZGB
Geschichte und Tätigkeit der KJK - Übersicht in Kurzform
Verzeichnis Mitglieder KJK, Broschüren und Merkblätter