Schutz vor Passivrauchen per 1. Juli 2009
Die Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen gelten ab dem 1. Juli 2009. Von diesem Zeitpunkt an sind öffentlich zugängliche Innenräume konsequent rauchfrei. Das Rauchen ist nur noch in Fumoirs gestattet. Diese müssen abgeschlossen und gelüftet sein.
Die neuen Gesuchsformulare sind da und unter Dokumentation bereit zum ausfüllen:
Merblatt und Gesuchsformular Fumior (PDF, 63 Kb)
Verordnung und Vortrag sind ab 2. April 2009 unter www.be.ch/rauchen für jedermann greifbar.
Link zum Gesetzestext
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Hinweisschilder Rauchverbot
Plakat A4
Steller A5
Fumoir
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