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Regierungsstatthalterämter
 
Aktuell
Weitere aktuelle Beiträge finden Sie unter „Aktuell“ des jeweiligen Regierungsstatthalteramtes

23.12.2009

Neue Zuständigkeiten per 01.01.2010

 Neu zuständig
Beglaubigung von Unterschriften von Privaten(nur noch) Notarinnen und Notare
Lastenausgleichsklage, Baulandumlegung, Ablösung von DienstbarkeitenEnteignungsschätzungskommission
AngelfischereipatenteFischereiinspektorat / private Agenturen
Wahl der Kreiskaminfeger Gebäudeversicherung GVB
Wahl der KontrolltierärzteVeterinäramt
StrafvollzugAbt. Straf- und Massnahmenvollzug
Passation der GemeinderechnungenBestätigung der Gemeinde an AGR
Aufsicht über Ruhe an öff. Feiertagen(nur noch) POM
Leichenpässe (Transport ins Ausland)Gemeinden
Lotto- und Tombolabewilligungenkeine Aufsicht
Arbeitsbewilligungen für Schulpflichtigekeine Aufsicht

30.06.2009

Schutz vor Passivrauchen per 1. Juli 2009

Die Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen gelten ab dem 1. Juli 2009. Von diesem Zeitpunkt an sind öffentlich zugängliche Innenräume konsequent rauchfrei. Das Rauchen ist nur noch in Fumoirs gestattet. Diese müssen abgeschlossen und gelüftet sein.

Die neuen Gesuchsformulare sind da und unter Dokumentation bereit zum ausfüllen:

Merblatt und Gesuchsformular Fumior (PDF, 63 Kb)

Verordnung und Vortrag sind ab 2. April 2009 unter www.be.ch/rauchen für jedermann greifbar.

Link zum Gesetzestext

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Hinweisschilder Rauchverbot

Plakat A4

Steller A5

Fumoir

10.08.2007

Neues Strafgesetzbuch per 1. Januar 2007

Per 1. Januar 2007 wurde das neue Strafgesetzbuch in Kraft gesetzt. Damit ändern sich die Aufgaben der Regierungsstatthalterämter wie folgt:

Das Strafvollzugsregister wird für den ganzen Kanton zentral durch die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug (ASMV) in Bern geführt. Die Urteile werden von den Gerichten direkt an die ASMV übermittelt und nicht mehr an das Regierungsstatthalteramt.

Gemeinnützige Arbeit und Geldstrafen werden neu anstelle von Kurzstrafen bis zu 6 Monaten ausgesprochen. Gemeinnützige Arbeit ist neu eine Sanktionsart und wird direkt vom Gericht angeordnet. Der Vollzug fällt in die Zuständigkeit der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug. Das Abverdienen von Bussen ist nach neuem Strafgesetzbuch nicht mehr möglich.

Der Vollzug von Freiheitsstrafen verbleibt weiterhin bei den Regierungsstatthalterämtern. Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sind in der Regel in der Halbgefangenschaft zu vollziehen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Urteile, die vor dem 1. Januar 2007 gefällt wurden, werden nach altem Recht vollzogen.