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Automaten
- Jetonapparate (PDF, 45 Kb)
- "Revision des Gesetzes über Handel und Gewerbe: Das Aufstellen von Waren- und Dienstleistungsautomaten benötigt ab 1.1.2007 keine kantonale Bewilligung mehr. Vorbehalten bleiben die Zustimmung des Grundeigentümers, die Vorschriften bezüglich Strassensignalisation und Reklame sowie allfällige Gemeindevorschriften."
Bauen
Bäuerliches Bodenrecht
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Erbschaft
Feuerwehr
Fischerei
Die Fischpatente sind ab 2010 nicht mehr auf dem Regierungsstatthalteramt erhältich. Bitte wenden Sie sich für weitere Infos ans Fischereiinspektorat des Kantons Bern.
Fischereiinspektorat Schwand CH-3110 Münsingen
Tel. 031 720 32 40 Fax 031 720 32 50
oder
www.be.ch/fischerei/Patente
Fürsorge/Sozialhilfe
Gastgewerbe
Diverse Merkblätter bezüglich Gastgewerbe
Glücksspiele
Gemäss Art. 15 der Lotterieverordnung gilt ab 01.01.2010 folgendes:
- Tombolas und Lottos können ohne Bewilligung durchgeführt werden.
- Die Erträge aus Tombolas und Lottos dürfen nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden.
Ombudsperson
Rechtsauskunft
Reisendengewerbe
Schall- und Laserschutzverordnung
Vormundschaft
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