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Bauen Fürsorge/Sozialhife Reisendengewerbe
Bäuerliches Bodenrecht Gastgewerbe Schall- und Laserschutzverordnung SLV
Beschwerden Glücksspiele Vormundschaft
Erbschaft Ombudsperson

Automaten

  • Jetonapparate (PDF, 45 Kb)
  • "Revision des Gesetzes über Handel und Gewerbe: Das Aufstellen von Waren- und Dienstleistungsautomaten benötigt ab 1.1.2007 keine kantonale Bewilligung mehr. Vorbehalten bleiben die Zustimmung des Grundeigentümers, die Vorschriften bezüglich Strassensignalisation und Reklame sowie allfällige Gemeindevorschriften."

Bauen

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Feuerwehr

Fischerei

Die Fischpatente sind ab 2010 nicht mehr auf dem Regierungsstatthalteramt erhältich. Bitte wenden Sie sich für weitere Infos ans Fischereiinspektorat des Kantons Bern.

Fischereiinspektorat
Schwand
CH-3110 Münsingen

Tel. 031 720 32 40
Fax 031 720 32 50

oder

www.be.ch/fischerei/Patente

Fürsorge/Sozialhilfe

Gastgewerbe

Diverse Merkblätter bezüglich Gastgewerbe

Glücksspiele

Gemäss Art. 15 der Lotterieverordnung gilt ab 01.01.2010 folgendes:

  1. Tombolas und Lottos können ohne Bewilligung durchgeführt werden.
  2. Die Erträge aus Tombolas und Lottos dürfen nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden.

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