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06. Oktober 2025
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Medienmitteilung des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental
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Offene Baupolizeifälle in Frutigen: Regierungsstatthalterin gewährt erneute Nachfrist

Die Regierungsstatthalterin gewährt der Gemeinde Frutigen in 23 Fällen eine zweite Nachfrist, um ihre offenen Baupolizeifälle im Zusammenhang mit illegalen Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone selbständig zu erledigen. Sie stützt sich dabei auf das Fristverlängerungsgesuch der Gemeinde vom 30. September 2025. Die Nachfrist beträgt je nach Verfahrensstand und Zeitplan der Gemeinde Frutigen ein halbes, ein dreiviertel oder ein ganzes Jahr. In sieben Fällen muss Frutigen weitere Unterlagen einreichen, damit die Regierungsstatthalterin über ihr Fristverlängerungsgesuch entscheiden kann.

Im August 2025 hat die Gemeinde Frutigen die Regierungsstatthalterin informiert, dass sie die meisten offenen Baupolizeifälle im Zusammenhang mit illegalen Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone nicht innert der angesetzten Nachfristen erledigen kann (30. Juni 2025 bzw. 30. September 2025). Von den zwölf Fällen, die sie bis am 30. Juni 2025 hätte abschliessen und bei denen sie der Regierungsstatthalterin eine Rückmeldung hätte geben müssen, hat sie erst einen abgeschlossen. Gestützt auf die Besprechung formulierte die Regierungsstatthalterin die Voraussetzungen, unter welchen sie einer zweiten Fristverlängerung zustimmen könnte. Mit ihrem Fristverlängerungsgesuch vom 30. September 2025 beantragt die Gemeinde Frutigen eine einjährige Nachfrist beziehungsweise den Verzicht auf eine Frist oder die Verlängerung der Frist bis zum Abschluss von hängigen Plangenehmigungsverfahren. 

Pendenzenplan der Gemeinde mit Terminen und Arbeitsschritten

Zusammen mit dem Fristverlängerungsgesuch reichte die Gemeinde den von der Regierungsstatthalterin geforderten Pendenzenplan ein. Von den im April 2024 festgestellten 35 nicht erledigten Baupolizeifällen hat die Gemeinde Frutigen bis am 30. September 2025 erst sechs Fälle nachweislich erledigt. Der überarbeitete Übersichtsplan wurde mit den Terminen ergänzt. Er zeigt auf, wann die Gemeinde welche Arbeitsschritte in den pendenten Baupolizeifällen erledigen und bis wann sie die einzelnen Baupolizeiverfahren abschliessen wird. 

Fristverlängerungen in 23 Fällen

Gestützt auf diesen überarbeiteten Plan und die Zusicherung der Gemeinde, ab November mehr Ressourcen für die Abarbeitung der Baupolizeifälle zur Verfügung zu stellen, gewährt die Regierungsstatthalterin in den meisten Fällen zwar nicht die von der Gemeinde Frutigen beantragte einjährige Nachfrist. Sie berücksichtigte jedoch die gestützt auf den Plan der Gemeinde vorgesehenen Abarbeitungsfristen und gewährte ihr in 23 Fällen Fristverlängerungen bis zum 31. März 2026 bzw. 30. Juni 2026 oder 30. September 2026. In sieben Fällen muss die Gemeinde Frutigen der Regierungsstatthalterin bis am 20. Oktober 2025 Informationen nachreichen, damit diese über die Fristverlängerungen entscheiden kann. 

Gemeinde Frutigen muss Fristen einhalten

Die Regierungsstatthalterin erwartet die Information der Gemeinde Frutigen über den Abschluss der Baupolizeifälle gesamthaft, jeweils am Ende der Frist. Sollte die Gemeinde trotz ihrer neusten Zusicherung wiederum die gewährten Nachfristen nicht einhalten, riskiert sie, vom Regierungsrat unter besondere Verwaltung gestellt zu werden (auf Kosten der Gemeinde). 

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