Verwaltung
Verwaltungsstellen der Gemeinden oder anderer gemeinderechtlicher Körperschaften wenden sich mit Datenschutzanliegen primär an ihre Datenschutzaufsichtsstelle (Art. 33 Abs. 1 KDSG).
Für allgemeine Datenschutzfragen können sich die Verwaltungsstellen an das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wenden (Art. 15 Abs. 3 DSV).
Die Beratung zu fachspezifischen Datenschutzfragen erfolgt durch die je zuständigen Rechtsdienste der Direktionen und der Staatskanzlei bzw. durch die Amtsjuristinnen und -juristen (Art. 15 Abs. 3 DSV).
Weitere Informationen
Kontakt
Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Bern
Poststrasse 25
3072 Ostermundigen