Moderationsverfahren
In diesem Verfahren werden auf Gesuch hin die Gebühren und Auslagen einer Notarin oder eines Notars amtlich festgelegt. Ist der Klient mit der Rechnung des Notars nicht einverstanden, hat er innert 30 Tagen seit Erhalt der Rechnung beim Notar eine detaillierte Abrechnung zu verlangen und innert weiterer 30 Tage bei der Notariatsaufsicht das Gesuch um Festsetzung einzureichen. Dem Gesuch sind die Rechnung und die detaillierte Abrechnung beizulegen. Nicht geprüft wird in diesem Verfahren das regelmässig vom Notar zusätzlich in Rechnung gestellte Honorar. Diese Prüfung ist Sache der Zivilgerichte.
Weitere Informationen
Kontakt
Direktion für Inneres und Justiz
Amt für Dienstleistungen und Ressourcen
Kramgasse 20
Postfach 652
3000 Bern 8