Namens-/Firmaänderung
Zum grundbuchlichen Vollzug einer Namens- oder Firmaänderung benötigt das Grundbuchamt die entsprechenden Zivilstands- oder Handelsregisterdokumente. Die Auszüge können als unbeglaubigte Kopien eingereicht werden.
Soweit Daten aus dem Handelsregister für das Grundbuchamt im Zentralen Firmenindex des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister (ZEFIX Link öffnet in einem neuen Fenster.) verfügbar sind, kann auf das Einreichen entsprechender Auszüge verzichtet werden.
Bei der Namensänderung infolge Heirat ist die Trauungsurkunde (ehemaliger Eheschein), ein Auszug aus dem Eheregister oder ein Familienausweis einzureichen, welcher den Namen der Ehegatten vor der Heirat enthält.
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