Inhaberaktien
5. November 2019
Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 zur Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke
Am 1. November 2019 ist das Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 zur Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke in Kraft getreten. Inhaberaktien sind seitdem nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der revidierten Fassung des OR Link öffnet in einem neuen Fenster. und der Anleitung Link öffnet in einem neuen Fenster. des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF).