Landeskirchen
Als die vom Kanton anerkannten Landeskirchen definiert die Verfassung des Kantons Bern vom 6. März 1993 die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche. Sie sind öffentlichrechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (Art. 121). Das Gesetz über die bernischen Landeskirchen regelt den strukturellen Rahmen der drei Landeskirchen. Während die evangelisch-reformierte Landeskirche die umfassende innerkirchliche Verantwortung trägt, ist diese Zuständigkeit bei den beiden andern Landeskirchen aufgeteilt. Bei ihnen liegt die pastorale Leitung beim Bischofsamt und die Zuständigkeit für die Finanzen und Organisation bei der Landeskirche.
Weitere Informationen
Kontakt
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Beauftragter für kirchliche und religiöse Angelegenheiten
Münstergasse 2
Postfach
3000 Bern 8
Tel. +41 31 633 47 17
Fax +41 31 634 51 54
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular