Amtsübergabe Finanzverwaltung
Die Amtsübergabe der leitenden Person einer Finanzverwaltung muss protokolliert werden.
Das Amtsübergabeprotokoll ist von der scheidenden Person, von der neuen Finanzverwalterin/vom neuen Finanzverwalter und von einer Vertretung der Behörde zu unterzeichnen.
Folgende Beteiligte bzw. Stellen sollten mit einer Kopie des Protokolls bedient werden:
- an der Amtsübergabe Teilnehmende
- Gemeinderat (Exekutivorgan)
- Rechnungsprüfungsorgan
- Regierungsstatthalter/Regierungsstatthalterin
- Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)
Das AGR stellt Formulare für die Amtsübergabe von Finanzverwaltungen zur Verfügung:
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Übergabeprotokoll HRM1 Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 73 KB, 5 Seiten)
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Übergabeprotokoll HRM2 Link öffnet in einem neuen Fenster. (Excel, 25 KB)
Weitere Informationen
Kontakt
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Gemeinden
Nydeggasse 11/13
3011 Bern
Tel. +41 31 633 77 82
Kontakt per E-Mail
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