Regionalkonferenzen
Regionalkonferenzen dienen der verbindlichen regionalen Zusammenarbeit der Gemeinden. Regionalkonferenzen sind gemeinderechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie sind nach Massgabe der besonderen Gesetzgebung für die regionale Richt-, Gesamtsverkehrs- und Siedlungsplanung sowie deren gegenseitige Abstimmung, die regionale Kulturförderung sowie die regionalen Aufgaben im Bereich der Regionalpolitik zuständig. Die Einführung einer Regionalkonferenz bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden und der Mehrheit der Stimmberechtigten der betreffenden Region. Die Perimeter der sechs Regionalkonferenzen hat der Regierungsrat in der Verordnung über die Regionalkonferenzen festgelegt.
Geschäftsstellen der Regionalkonferenzen
Die Gebiete der Regionalkonferenzen
Karte Regionalkonferenzen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 1 MB, 1 Seite)
Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK)
Als neues Instrument auf regionaler Stufe dient künftig das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK).
Weitere Informationen
Kontakt
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Gemeinden
Nydeggasse 11/13
3011 Bern
Tel. +41 31 633 77 82
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Bus Nr. 12, Haltestelle Nydegg