Hoheitsgrenzen
Als Hoheitsgrenzen werden die Landesgrenzen, Kantonsgrenzen und die Grenzen der politischen Gemeinden bezeichnet.
Die Hoheitsgrenzen liegen auf Grundstücksgrenzen. Sie sind Bestandteil der amtlichen Vermessung.
Veränderungen von Hoheitsgrenzen müssen durch die zuständigen Organe der betroffenen Gemeinden und Kantone genehmigt werden. Das Amt für Geoinformation koordiniert dabei die notwendigen Arbeiten und Genehmigungen. Vorhandenes Datenmaterial der amtlichen Vermessung steht gemeindeweise zur Verfügung und kann beim zuständigen Vermessungsbüro bezogen werden. Die Hoheitsgrenzen (Politische Grenzen) des ganzen Kantons Bern sind als generalisierte Datensätze in digitaler Form beim Amt für Geoinformation erhältlich.
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Kontakt
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Amt für Geoinformation
Reiterstrasse 11
3013 Bern