Landumlegungen
Oftmals kommt es vor, dass bestehende Grundstücke derart ungünstige Formen aufweisen, dass die Nutzung zum vorgesehenen Zweck erschwert oder gar verunmöglicht ist.
Im Fall von landwirtschaftlichen Grundstücken oder von Waldparzellen kann das bedeuten, dass der Erhalt der land- resp. forstwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke langfristig gefährdet ist. Mit den Instrumenten der Güterzusammenlegung oder Waldzusammenlegung kann in solchen Fällen der Weg für eine optimal produzierende Landwirtschaft resp. für eine nachhaltige Holznutzung geebnet werden.
Ungünstige Grundstücksformen in der Bauzone behindern die zweckmässige Überbauung. Das Ziel, mit dem begrenzt zur Verfügung stehenden Bauland haushälterisch umzugehen, wird verfehlt. Abhilfe bieten in solchen Fällen die Verfahren der Baulandumlegung resp. der Grenzregulierung, welche wichtige Realisierungsinstrumente der Raumplanung darstellen. Nötigenfalls kann auch das Verfahren der Ablösung oder Verlegung von Dienstbarkeiten zur Anwendung gelangen.
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