Landumlegung im Landwirtschaftsgebiet und im Wald
Das grundsätzliche Ziel einer Güter- oder Waldzusammenlegung ist die Verbesserung der Produktionsbedingungen für Land- und Forstwirtschaft. Dies soll mit der Neuordnung des Grundeigentums erreicht werden, wobei die Mängel der gegenwärtigen Eigentümerstruktur behoben, zweckmässige Erschliessungswege angelegt und wohlgeformte Parzellen geschaffen werden. Je nach dem sind bauliche, bodenrechtliche und ökologische Massnahmen innerhalb des Perimeters weitere wichtige Teile des Verfahrens.
Zuständige Stellen
Die Aufsicht über die Güterzusammenlegungen wird vom Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) wahrgenommen.
Bei Waldzusammenlegungen ist das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) die zuständige Fachinstanz.
Das Amt für Geoinformation (AGI) ist bei Güter- und Waldzusammenlegungen lediglich für die vermessungstechnische Verifikation verantwortlich.
Weiterführende Links
Güterzusammenlegungen Link öffnet in einem neuen Fenster. (Abteilung Strukturverbesserung des LANAT)
Landwirtschaftsgesetz LwG Link öffnet in einem neuen Fenster. (Art. 100, 101)
Weitere Informationen
Kontakt
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Amt für Geoinformation
Reiterstrasse 11
3013 Bern