Gefährdungsmeldung
Jede Person kann der Kindes- oder Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Sie können die Gefährdungsmeldung der zuständigen KESB schriftlich oder mündlich einreichen.
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Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind regional organisiert. Wählen Sie Ihre Gemeinde und Sie gelangen zu der für Sie zuständigen KESB.