Adoption einer volljährigen Person
Mit dem Adoptionsgesuch Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 91 KB, 5 Seiten) sind folgende Unterlagen (im Original, i.d.R. nicht älter als 6 Monate, anderssprachige Dokumente sind mit einer Übersetzung ins Deutsche, Französische oder Englische zu versehen) einzureichen:
Für gemeinschaftliche / Einzeladoptionen:
- Ausweis über den registrierten Familienstand der gesuchstellenden Person(en) (Zivilstandsamt der Heimatgemeinde, bei ausländischen Staatsangehörigen der Wohnortgemeinde)
- Ausweis über den registrierten Familienstand der zu adoptierenden Person (Zivilstandsamt der Heimatgemeinde, bei ausländischen Staatsangehörigen der Wohnortgemeinde)
- Sofern für ausländische Staatsbürger ein Ausweis über den registrierten Familienstand nicht erhältlich ist, ist ein Zivilstandsnachweis aus dem Herkunftsland beizulegen
- Wohnsitzbescheinigung der gesuchstellenden Person(en) aus welcher nebem dem aktuellen Wohnsitz ersichtlich ist, dass die beiden Gesuchsteller seit mindestens 3 Jahren in Hausgemeinschaft leben (Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde).
- Wohnsitzbescheinigung der zu adoptierenden Person, aus welcher ersichtlich ist, wann und wo diese während mindestens einem Jahr mit dem/den Adoptivgesuchsteller/n zusammengelebt hat
- Falls bereits eine Änderung des Nachnamens erfolgt ist, ist die Namensänderungsurkunde beizulegen
- Kurze Biographie der Adoptivgesuchsteller Merkblatt Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 23 KB, 2 Seiten)
- Kurze Biographie der zu adoptierenden Person
- Hat die zu adoptierende Person eine ausländische Staatsangehörigkeit, so sind Ausländerausweis, Pass und Geburtsschein im Original einzureichen
Für Stiefkindadoptionen:
Ist die zu adoptierende Person das Stiefkind der gesuchstellenden Person, ersuchen wir Sie, das entsprechende Gesuchsformular Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 157 KB, 6 Seiten) zu verwenden.
Es sind dieselben Dokumente wie oben aufgeführt einzureichen. Zusätzlich ist zu beachten:
- Sind bei Stiefkindadoptionen von Volljährigen die adoptierende Person und der leibliche Elternteil nicht verheiratet (faktische Lebensgemeinschaft), ist zusätzlich ein Ausweis über den registrierten Familienstand dieses leiblichen Elternteils einzureichen
- Wohnsitzbescheinigung der adoptierenden Person, aus welcher ersichtlich ist, dass der Stiefelternteil und ein leiblicher Elternteil seit mindestens 3 Jahren in Hausgemeinschaft leben (Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde)
Hinweis
Die Adoption einer Volljährigen Person bedarf zwar nicht der Zustimmung der leiblichen Eltern. Es sind aber von Gesetzes wegen deren Stellungnahme zur Adoption einzuholen.
Weitere Informationen
Kontakt
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Kantonales Jugendamt
Hallerstrasse 5
Postfach 2592
3001 Bern
Tel. +41 31 633 76 33
Fax 031 634 51 55
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