Besondere Förder- und Schutzleistungen
Die Leistungen aufgrund eines besonderen Förder- oder Schutzbedarf richten sich an Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen in ihrer Entwicklung geschützt, unterstützt und gefördert werden müssen. Der Bedarf muss von einer professionellen Indikationsstelle (Sozialdienste, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Jugendstrafbehörde und im Rahmen der Sonderschulheimunterbringung die Erziehungsberatung) fachlich indiziert sein.
Entsprechend antworten die Leistungen auf einen individuellen Unterstützungsbedarf und werden unter Einbezug der Eltern individuell geplant und vereinbart oder behördlich verfügt.
Der Regierungsrat hat am 4. Juli 2018 die direktionale Zuständigkeit geklärt und den Gesetzgebungsprozess in Auftrag gegeben.
- Schlussberichterstattung zum Projekt „Optimierung der ergänzenden Hilfen zur Erziehung“
RRB Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 143 KB, 1 Seite)
Vortrag Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 740 KB, 29 Seiten)
- Zuweisung des Aufgabenbereichs «Leistungen aufgrund eines besonderen Förder- und Schutzbedarfs» an die Direktion für Inneres und Justiz
RRB Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 98 KB, 2 Seiten)
Vortrag Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 219 KB, 9 Seiten)
Im Fachbericht ist das neue Modell für eine einheitliche Steuerung, Finanzierung und Aufsicht des Bereichs besonderer Förder- und/oder Schutzbedarf im Kanton Bern beschrieben.
- Fachbericht „Optimierung der ergänzenden Hilfen zur Erziehung im Kanton Bern“ vom 30. März 2017 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 1 MB, 85 Seiten)
- Projektband zum Fachbericht „Optimierung der ergänzenden Hilfen zur Erziehung im Kanton Bern“ vom 2. November 2016 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 954 KB, 90 Seiten)
- Bericht „Leistungen aufgrund eines besonderen Förder- und/oder Schutzbedarfs“ vom 10. Januar 2018 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 378 KB, 15 Seiten)
- Liste aller erarbeiteten Berichte Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 127 KB, 2 Seiten)
Vom 16. Januar bis 17. Februar 2017 erfolgte bei Fachverbänden eine Konsultation des Fachberichts.
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