Dienstleistungsangebote in der Familienpflege (DAF)
Die Dienstleistungen in der Familienpflege - Vermittlung von Pflegekindern, Begleitung von Pflegeverhältnissen, Aus- und Weiterbildung von Pflegeeltern sowie Beratungen und Therapien für Pflegekinder - sind anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgaben und gemäss eidgenössischer Pflegekinderverordnung (PAVO) Link öffnet in einem neuen Fenster. und kantonaler Pflegekinderverordnung (PVO) Link öffnet in einem neuen Fenster. ab dem 1. Januar 2014 melde- bzw. bewilligungspflichtig.
Eine Bewilligung (Anerkennung für ausserkantonale Organisationen) wird erteilt, wenn die Anbieterinnen und Anbieter der Dienstleistung sowie deren Mitarbeitende nach ihrer Persönlichkeit, Ausbildung und beruflichen Erfahrung für diese Aufgabe geeignet sind und Gewähr dafür bieten, dass bei der Ausübung der Tätigkeit das Wohl des Kindes im Zentrum steht und gewährt ist.
Zu Beachten:
Vor der Aufnahme von Pflegekindern benötigen die Pflegefamilien eine entsprechende Bewilligung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Nebenkostenregelung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 158 KB, 3 Seiten)
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