Ausserkantonale Anbieterinnen und Anbieter
Anbieterinnen und Anbieter von Dienstleistungen in der Familienpflege mit Sitz ausserhalb des Kantons Bern können im Kanton Bern tätig sein, wenn sie nachweisen, dass sie die qualitativen Anforderungen gemäss den anwendbaren Richtlinien, namentlich den Richtlinien für die Bewilligung von Dienstleistungen in der Familienpflege Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 187 KB, 13 Seiten), einhalten. Der Nachweis kann insbesondere durch eine Bestätigung der Bewilligungs- oder Aufsichtsbehörde im Sitzkanton der Anbieterin oder des Anbieters oder durch den Nachweis eines geeigneten Labels erfolgen.
Zuständig für die Entgegennahme der Meldung ist das Kantonale Jugendamt (KJA). Es nimmt entsprechende Meldungen entgegen und stellt zu diesem Zweck ein Meldeformular Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 156 KB, 4 Seiten) zur Verfügung.
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Kantonales Jugendamt
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Postfach 2592
3001 Bern
Tel. +41 31 633 76 33
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