Bewilligungspflicht
Wer im Bereich der Familienpflege eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbietet, benötigt eine Bewilligung des Kantonalen Jugendamtes (KJA) und steht unter dessen Aufsicht:
- Rekrutierung von Pflegefamilien für Minderjährige,
- Vermittlung von Pflegefamilien für Minderjährige,
- sozialpädagogische Begleitung von Pflegeverhältnissen.
Die Bewilligungspflicht gilt für alle Anbieterinnen und Anbieter mit Sitz im Kanton Bern.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung sind in den Richtlinien für die Bewilligung von Dienstleistungen in der Familienpflege Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 187 KB, 13 Seiten) konkretisiert. Zuständig für die Erteilung der Bewilligung ist das KJA.
Für die Erarbeitung des Bewilligungsgesuchs stellt das KJA ein Gesuchsformular Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 60 KB, 3 Seiten), eine Liste der erforderlichen Gesuchbeilagen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 144 KB, 1 Seite) sowie den Stellenplan Link öffnet in einem neuen Fenster. (Excel, 36 KB) zur Verfügung. Interessierten Personen wird empfohlen, vor der Erarbeitung des Gesuchs eine Fachberatung beim KJA in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen
Kontakt
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Kantonales Jugendamt
Hallerstrasse 5
Postfach 2592
3001 Bern
Tel. +41 31 633 76 33
Fax 031 634 51 55
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