Meldepflicht
Wer im Bereich der Familienpflege die folgenden Dienstleistungen anbietet, muss dies dem Kantonalen Jugendamt (KJA) melden und steht unter dessen Aufsicht:
- Aus- und Weiterbildung von Pflegeeltern,
- Beratung und Therapien für Pflegekinder.
Die qualitativen Anforderungen an das Dienstleistungsangebot sowie an die Anbieterin oder den Anbieter sind in den Richtlinien für die Bewillig von Dienstleistungen in der Familienpflege Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 187 KB, 13 Seiten) konkretisiert.
Zuständig für die Entgegennahme von Meldungen ist das KJA. Es nimmt entsprechende Meldungen entgegen und stellt zu dem Zweck ein Meldeformular Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 58 KB, 4 Seiten) zur Verfügung.
Weitere Informationen
Kontakt
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Kantonales Jugendamt
Hallerstrasse 5
Postfach 2592
3001 Bern
Tel. +41 31 633 76 33
Fax 031 634 51 55
Kontakt per E-Mail
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