Ella Ganz-Murkowsky-Fonds
Der Fonds bezweckt, Unterstützungs- und Ausbildungsleistungen an benachteiligte Kinder und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr auszurichten. Als benachteiligt gelten Kinder und Jugendliche, die etwa von Armut, Migration oder von geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen betroffen sind.
Auf Gesuch hin, können einmalige Beiträge im Sinne der Zweckbestimmung ausgerichtet werden, sofern glaubhaft erscheint, dass weder genügend eigene Mittel (Familienbudget, Kindesvermögen oder –einkommen), noch ausreichend öffentliche Mittel (gestützt auf die Stipendien- und Sozialhilfegesetzgebung) vorhanden sind.
Gesuchseingabe und-unterlagen:
Es gibt kein Gesuchsformular. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Ein Schreiben für welchen Zweck der ersuchte Betrag eingesetzt wird (in Bezug zu Ziff. 3 und 4 des Regelments); wenn möglich mit einem Begleitschreiben des betroffenen Kindes.
- Familienbudget
- Ersuchter Betrag (in Ziffern)
- Einzahlungsschein resp. Bankverbindung
- Angaben zu weiteren angefragten Stiftungen und Fonds, wenn möglich mit Ergebnis
- Für Unterstützungsbeiträge zum Besuch von nachobligatorischen Ausbildungs- resp. Bildungseinrichtungen: Abgelehnter Stipendienentscheid der Erziehungsdirektion des Kantons Bern.
- Für Beiträge zum Besuch der Privatschulen während der obligatorischen Schulzeit: Gutachten einer Fachperson, die die Notwenigkeit des Besuches der gewählten Schule fachlich begründet.
Die Gesuche sind schriftlich beim KJA einzureichen. Vollständige Gesuche werden vier Mal jährlich geprüft. Es gelten folgende Fristen:
1. Februar
1. Mai
1. August
1. Oktober
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Reglement Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 985 KB, 3 Seiten).
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Kantonales Jugendamt
Hallerstrasse 5
Postfach 2592
3001 Bern
Tel. +41 31 633 76 33
Fax 031 634 51 55
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular