Kinder- & Jugendheime
Für die Aufnahme von mehr als drei unmündigen Kindern und Jugendlichen ist eine Heimbewilligung erforderlich. Das Kantonale Jugendamt ist gemäss Art. 8 ff. der kantonalen Pflegekinderverordnung (PVO) für die Bewilligung und Aufsicht von nicht subventionierten Einrichtungen zuständig. Darunter fallen insbesondere:
- Pflegefamilien mit mehr als drei Pflegekindern;
- Tagespflegefamilien mit mehr als fünf Tagespflegekindern;
- private Kinderheime und private Ferienheime für Kinder, welche zur Aufnahme von mehr als drei Kindern bestimmt sind;
- private Schulinternate für Kinder und Jugendliche, welche zur Aufnahme von mehr als drei Kindern und/oder Jugendlichen bestimmt sind;
- heimähnliche Organisationen, die Pflegekinder aufnehmen und dezentral unter ihrer Verantwortung und auf ihre Rechnung in mindestens zehn Familien betreuen lassen.
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Platzierungsvertrag Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 58 KB, 6 Seiten)
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Merkblatt Notfallplatzierungen für Kinder und Jugendliche Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 155 KB, 2 Seiten)
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Nebenkostenregelung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 121 KB, 3 Seiten)
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Leitfaden meldepflichtige Vorkommnisse Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 690 KB, 18 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
Kantonales Jugendamt
Hallerstrasse 5
Postfach 2592
3001 Bern
Tel. +41 31 633 76 33
Fax 031 634 51 55
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