Betriebsbewilligung
Das Gesuch um die Erteilung einer Betriebsbewilligung ist beim Kantonalen Jugendamt einzureichen. Die Gesuchsteller haben sich gemäss Artikel 15 der eidgenössischen Verordnung über die erforderlichen Voraussetzungen auszuweisen und u.a. eine Referenz beizubringen.
Die Bewilligung wird vom Kantonalen Jugendamt dem verantwortlichen Leiter der Kita erteilt und gegebenenfalls dem Träger der Kita angezeigt.
Die Bewilligung hält fest, wie viele Kinder gleichzeitig betreut werden dürfen; sie kann auf Probe erteilt oder befristet sowie mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden.
Wechselt der verantwortliche Leiter, so ist eine neue Betriebsbewilligung einzuholen.
Bevor das Kantonale Jugendamt die Bewilligung erteilt, wird in geeigneter Weise geprüft, insbesondere durch Augenschein, Besprechungen und Erkundigungen und wenn nötig unter Beizug von Sachverständigen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Richtlinien: Bewilligung privater Kindertagesstätten Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 201 KB, 15 Seiten)
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Merkblatt Eröffnung Kita von Anfrage bis Bewilligung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 116 KB, 2 Seiten)
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Stellenplan und MitarbeiterInnenliste für Kitas Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 180 KB, 4 Seiten)
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Personalrechner Link öffnet in einem neuen Fenster. (Excel, 37 KB)
Weitere Informationen
Kontakt
Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Kantonales Jugendamt
Hallerstrasse 5
Postfach 2592
3001 Bern
Tel. +41 31 633 76 33
Fax 031 634 51 55
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