Verzicht auf Prämienverbilligung
Sie erhalten Prämienverbilligung, möchten aber vorübergehend oder dauerhaft darauf verzichten?
Bitte teilen Sie uns Ihren Verzicht mündlich oder schriftlich mit.
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Amt für Sozialversicherungen
Abteilung Prämienverbilligung & Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen