Ausnahmen
Gibt es Ausnahmen von der Versicherungspflicht in der Schweiz?
Ja. Folgende Personen sind in der Schweiz nicht versicherungspflichtig:
- Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die der schweizerischen Militärversicherung unterstellt sind.
- Personen, die sich ausschliesslich zur ärztlichen Behandlung oder Kur in der Schweiz aufhalten.
- Grenzgänger: Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Erwerbstätigkeit in einem EU-/EFTA-Staat.
- Rentner: Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche ihre Rente aus einem EU-/EFTA-Staat beziehen und in der Schweiz keine Rente beziehen und keine Erwerbstätigkeit erzielen.
- Arbeitslose: Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und einem Arbeitslosengeld aus einem EU-/EFTA-Staat.
- Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und mit Vorrechten nach internationalem Recht (z.B. Botschafter).
- Entsandte Arbeitnehmende aus einem EU-/EFTA-Staat. Während der Entsendungsdauer bleiben alle Rechte und Pflichten des Ursprungslandes massgebend.
- Personen, die sich zu Aus- und Weiterbildung in der Schweiz aufhalten. Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt Aus-/Weiterbildung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 168 KB, 4 Seiten).
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Sozialversicherungen
Abteilung Prämienverbilligung & Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen