Besonderheiten EU-/EFTA
Gibt es bezüglich Versicherungspflicht Besonderheiten für Personen, die in einem EU-/EFTA-Staat wohnen oder arbeiten?
Ja. Es sind dies:
- Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat und Erwerb / Rente / Arbeitslosengeld in der Schweiz, sind grundsätzlich in der Schweiz versicherungspflichtig. Informationsblatt Grenzgänger mit Erwerbstätigkeit im Kanton Bern
- Deutschland, Italien, Österreich Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 248 KB, 4 Seiten)
- Frankreich Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 243 KB, 3 Seiten) Bitte beachten Sie zudem den wichtigen Hinweis Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 184 KB, 2 Seiten) für Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankfreich. - Nichterwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat müssen sich grundsätzlich im gleichen Land versichern, wie der Erwerbstätige / Rentner / Arbeitslose. Informationsblatt Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 148 KB, 2 Seiten)
- Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Erwerb / Rente / Arbeitslosengeld in einem EU-/EFTA-Mitgliedstaat sind im EU-/EFTA-Staat versicherungspflichtig in welchem sie arbeiten, die Rente oder Arbeitslosengeld beziehen.
- Personen, die sich zur Aus- und Weiterbildung in der Schweiz aufhalten. Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt Aus-/Weiterbildung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 168 KB, 4 Seiten).
Ausnahmen finden Sie in der Übersicht Zuordnung und Optionsrecht Link öffnet in einem neuen Fenster..
Detaillierte Informationen für Rentnerinnen und Rentner. Link öffnet in einem neuen Fenster.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Sozialversicherungen
Abteilung Prämienverbilligung & Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen