Informationen für Gemeinden
Welche Aufgabe haben wir als Gemeindebehörde?
Die Gemeinde ist verpflichtet ihre Bürger über die Versicherungspflicht in der Schweiz zu informieren.
Broschüre "Die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz" Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 794 KB, 8 Seiten); kostenlose Bestellung Link öffnet in einem neuen Fenster.. Die Broschüre liefert einen allgemeinen Überblick. Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Informationsblättern.
Im Sinne des gemeinsamen Interesses bitten wir die Gemeindebehörde zudem, uns Personen ohne schweizerische Krankenkasse oder mit einer ausländischen Krankenkasse mittels Meldeformular Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 133 KB, 1 Seite) zu melden.
Eine Zusammenfassung der Rolle der Gemeinde finden Sie in der BSIG-Weisung und im Memo-Blatt Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 274 KB, 2 Seiten).
Welche Änderungen bringt die Revision des Art. 64a KVG per 1. Januar 2012?
Bisher konnten die Krankenversicherungen bei säumigen Prämienzahlern einen Leistungsstopp verhängen. Mit der Revision des Art. 64a KVG, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, dürfen die Krankenversicherer im Kanton Bern keine Leistungen der Grundversicherungen mehr sistieren. Die Versicherer sind somit in der Pflicht, die seit dem 1. Januar 2012 erbrachten Leistungen auch bei säumigen Prämienzahlern zu vergüten. Im Gegenzug übernimmt der Kanton bei Vorliegen eines Verlustscheines oder eines gleichwertigen Rechtstitels 85% der entsprechenden Ausstände.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 295 KB, 2 Seiten).
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Sozialversicherungen
Abteilung Prämienverbilligung & Obligatorium
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen