Ablauf kommunaler Planungen
In jeder Gemeinde treten regelmässig Aufgaben der Gemeindeentwicklung auf, die raumplanerisch gelöst werden müssen. Bis die Ergebnisse einer Planung vorliegen, ist eine ganze Reihe von Schritten nötig. Das Resultat der kommunalen Planung muss schlussendlich vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt werden. Damit ist die Aufgabe aber noch nicht beendet, die Überlegungen der Planung müssen realisiert werden.
Das folgende Schema zeigt die Schritte vom Auftreten einer Planungsaufgabe bis zur Umsetzung des Planungsergebnisses. Weitere und ausführliche Informationen können dem Planungswegweiser Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 2 MB, 35 Seiten) entnommen werden.

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Amt für Gemeinden und Raumordnung - Abteilung Orts- und Regionalplanung
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