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15. Oktober 2025
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Der Regierungsrat legt den Rahmen für den digitalen Rechtsverkehr fest

Verwaltungsverfahren sollen künftig vollständig digital abgewickelt werden können. Dieses Ziel verfolgt der Regierungsrat mit dem Projekt «Einführung der elektronischen Verwaltungsrechtspflege (EVRP)». Der Regierungsrat hat jetzt den Rahmen für eine technische Lösung und die nächsten Schritte in diesem gesamtkantonalen Projekt festgelegt. Ende 2025 startet die nächste Etappe.

Eingaben, Entscheide sowie Einsprachen und Beschwerden müssen heute laut Gesetz auf dem Postweg übermittelt werden. Der Regierungsrat möchte Verwaltungs- und Verwaltungsbeschwerdeverfahren in Zukunft digital abwickeln können, damit die Abläufe für alle Beteiligten effizienter werden. Anfang 2025 hat er deshalb eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) damit beauftragt, ein Projekt zur Einführung der elektronischen Verwaltungsrechtspflege (EVRP) zu starten. Gestützt auf die Vorarbeiten hat der Regierungsrat nun den Rahmen für eine technische Lösung und die nächsten Schritte entschieden.

Flexible technische Lösung

Künftig sollen Eingaben, Entscheide sowie Einsprachen und Beschwerden digital, papierlos, medienbruchfrei und sicher übermittelt werden können. Diese Grundlösung soll flexibel mit zusätzlichen Funktionen ergänzt werden können, damit sie den Bedürfnissen der Nutzenden entspricht. Neben der Klärung von technischen Fragen sollen nun in verschiedenen Teilprojekten die Gesetzgebung, die Beschaffung sowie die Einführung vorbereitet werden. 

Die nächste Projektphase startet Ende 2025

Die vertiefenden Arbeiten werden bis Ende Jahr gestartet. Anfang 2026 werden die Anforderungen an die technische Grundlösung vertieft und festgelegt, wie die IT-Lösung konkret aufgebaut sein muss. Die nötigen rechtlichen Anpassungen sollen 2029 dem Grossen Rat zur Beratung vorgelegt werden. Für die Bevölkerung wird die digitale Verwaltungsrechtspflege voraussichtlich ab 2030 in Form von ersten Angeboten zur Verfügung stehen und danach schrittweise flächendeckend eingeführt. Für die nächste Projektphase sind die Direktion für Inneres und Justiz und die Finanzdirektion gemeinsam federführend.

Vorhaben ist breit abgestützt

«Unser Ziel ist ein effizienter digitaler Service public», unterstreicht Evi Allemann, Direktorin für Inneres und Justiz. «Eine sichere technische Lösung ist Grundlage der digitalen Transformation der Verwaltung», sagt Astrid Bärtschi, Finanzdirektorin. Die EVRP betrifft den Kern des staatlichen Handelns. Betroffen sind die Kantonsverwaltung, die Gemeinden, die Anwaltschaft, die Bevölkerung sowie die Wirtschaft. Der Regierungsrat will deshalb das Projekt – so wie dies bereits seit Beginn gemacht wurde – weiterhin breit abstützen und die wichtigsten Anspruchsgruppen einbeziehen. Auch die Zusammenarbeit mit dem Bund und den Kantonen soll gewährleistet werden. Dazu gehört auch der Anschluss an das Projekt Justitia 4.0, mit dem schweizweit der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz eingeführt wird. 

Engagement 2030: So entwickelt sich der Kanton Bern

Der Kanton Bern fördert gezielt die digitale Transformation. Es ist einer der Entwicklungsschwerpunkte der Richtlinien zur Regierungspolitik 2023-2026. Darin hat der Regierungsrat fünf strategische Ziele formuliert, um seine Vision 2030 umzusetzen. So will der Kanton die Lebensqualität der Bevölkerung steigern, eine führende Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen im Umweltbereich spielen sowie seine Ressourcenstärke und Wirtschaftskraft erhöhen.

Alle Details zu den fünf Zielen: www.be.ch/engagement2030

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